Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Beurteilung der Entwicklung Ihres Kindes. Entwicklungsverzögerungen der Sprache, der Motorik oder Hinweise auf Erkrankungen sollen rechtzeitig erkannt werden, um diese bei Bedarf frühzeitig zu behandeln.
Die U1
ist die erste Untersuchung Ihres Kindes und wird ebenso wie die U2
noch in der Geburtsklinik durchgeführt. Sollten Sie Ihr Kind ambulant entbunden haben oder die Klinik noch vor der
U2 verlassen haben, kann die
U2 gerne auch von uns durchgeführt werden.
Die weiteren Vorsorgeuntersuchungen (U3 bis U11) finden in vorgegebenen Zeitabständen vom Säuglings- bis zum Schulkindalter statt.
Speziell auf die Fragen und Probleme von Teenagern wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen J1
(vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) und J2
(16. und 17. Lebensjahr) eingegangen.
Bitte beachten Sie, dass die U-Untersuchungen nur in vorgegebenen Zeiträumen durchgeführt werden dürfen. Außerhalb dieser Zeiträume werden die Kosten von den Krankenkassen nicht mehr übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Die Kosten der U10, U11 und J2 werden nicht von allen Krankenkassen übernommen. Bitte sprechen Sie zuvor mit Ihrer Krankenkasse oder wenden Sie sich bei Fragen an unser Praxisteam.
Weitergehende Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen erhalten
Sie möchten keinen Vorsorge- oder Impftermin Ihres Kindes
verpassen, dann lassen Sie sich hier daran erinnern: